GoBD – Information – Bleiben Sie auf dem neuesten Stand!
Für 2017 wurden die Vorgaben vom Gesetzgeber für die Nutzung von
EDV-Systemen stark verschärft. Die gute Nachricht für Sie: mit Callico
sind Sie auf der sicheren Seite.

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten zugriff (GoBD) wurden durch das Bundesministerium für Finanzen noch einmal verschärft. Konkret bedeutet dies,dass Ihre Auftragsbearbeitung steuerlich relevante Dateien, Dokumente und Belege bereitstellenmuss. Nachfolgend erklären wir ihnen einige wichtige GoBD Neuerunge
Archivierung:
HCS-Callico legt die gedruckten Dokumente für Sie automatisch in einem
separaten Ordner ab. Dieses Dokument wird auch mit einer Prüfsumme versehen, so
dass die nach GoBD geforderte Unveränderbarkeit und Vollständigkeit gesichert ist.
IDEA-Export: Bei der nächsten Betriebsprüfung übergeben Sie dem Prüfer einfach die von Callico erzeugte Exportdatei.
ZugFerd-Standard: Ihre PDF-Dokumente werden entsprechend dem ZugFerd-Standard gesichert. Die nach GoBD geforderte maschinelle Auswertbarkeit wird dadurch gewährleistet.
Festschreibung Ihrer Dokumente: Wenn Ihre Dokumente ohne Probedruck gedruckt werden, können die Dokumente nicht mehr verändert werden. Dadurch wird die von der GoBD geforderte Unveränderlichkeit der Dokumente gewährleistet.
Rechteverwaltung: Mit dieser Funktion können Sie jedem Benutzer die nötigen Rechte vergeben. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Mitarbeiter nur die gewünschten Programmbereiche nutzen können. Ab HCS-Callico 4.1 sind all diese benötigten Funktionen integriert. Die Software für den Praktiker
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